LH-Konferenz: Leistbares Wohnen, Waldbrandbekämpfung und Blackout-Vorsorge als wichtige Themen
Die Landeshauptleute tagten in St. Pölten.
Graz/St. Pölten (3. April 2024).- Landeshauptmann Christopher Drexler nahm heute (03.04.2024) an der Konferenz der Landeshauptleute teil. Das Treffen fand auf Einladung von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, der aktuellen Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, im Landhaus in St. Pölten statt.
Wichtige Themen bei den Beratungen der Landeshauptleute waren etwa die Stärkung des Ehrenamts und Freiwilligenwesens, der Bürokratieabbau insbesondere auf europäischer Ebene, der Kampf gegen Antisemitismus, die Senkung des strengen Schutzstatus des Wolfs und der rasche Strom-Netzausbau sowie die Verfahrensbeschleunigung im Bereich erneuerbarer Energie.
Außerdem ging es um das leistbare Wohnen – insbesondere die Möglichkeit für junge Menschen, sich Eigentum schaffen zu können. Auf Antrag von Landeshauptmann Christopher Drexler wurden Beschlüsse über die Absicherung der Finanzierung der Waldbrandbekämpfung sowie zu weiteren Maßnahmen für die Blackout-Vorsorge gefasst.
Leistbares Wohnen: LHs einstimmig gegen KIM-Verordnung und für Abgaben-Reduktion
Der erstmalige Erwerb von Eigenheimen wird durch die strengen Vorgaben der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) erschwert bzw. oftmals verunmöglicht. Die Landeshauptleutekonferenz hat sich bereits mehrfach mit der KIM-V und ihren negativen Auswirkungen insbesondere auf die Wohnbaufinanzierung, die Bau- und die Bankenbranche beschäftigt. Denn nach wie vor führen die strengen Vorgaben der KIM-V dazu, dass vermehrt Darlehen im Ausland aufgenommen werden. So sind Wohnkredite in Deutschland beispielsweise deutlich einfacher zu finanzieren.
Aber auch Abgabenregelungen stehen einem leistbaren Erwerb von Eigenheimen vielfach entgegen und es fehlen steuerliche Entlastungsmaßnahmen.
Die Landeshauptleutekonferenz fordert daher die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung rasch aufgehoben wird; dass eine Änderung des Gerichtsgebührengesetzes ausgearbeitet werden soll, wonach die Eintragungsgebühr zum Erwerb des Eigentums beim erstmaligen Eigentumserwerb unbefristet entfällt. Der Freibetrag soll jedenfalls höher als 500.000 Euro sein und die Zeitdauer des verpflichtenden Hauptwohnsitzes an dem neuen Eigentum weniger als fünf Jahre betragen; dass steuerliche Entlastungsmaßnahmen, wie etwa eine unbürokratische Absetzbarkeit von Kreditzinsen für Wohnraumschaffung überlegt werden soll und diesbezüglich Verhandlungen zwischen den Gebietskörperschaften aufgenommen werden sollen.
Landeshauptmann Christopher Drexler: „Wir unternehmen einen neuerlichen Anlauf, die Finanzmarktaufsicht davon zu überzeugen, dass die KIM-Verordnung – die die Kreditvergabe für die private Wohnraumfinanzierung nahezu verunmöglicht – endlich Geschichte sein und gänzlich neu aufgesetzt werden muss. Was hier zuletzt nachgebessert wurde, sind maximal kleine Schräubchen – das reicht bei weitem nicht aus. Das ist unverändert eine Regel der Entmündigung und des Perspektivenraubs! Wir müssen den Menschen in unserem Land wieder mehr Gestaltungsmöglichkeit zurückgeben. Wenn sich, das Gefühl festsetzt, man kann sich trotz harter Arbeit und gutem Lohn nichts mehr leisten, dann stecken wir in einer durch Überregulierung geschaffenen Sackgasse, die wir dringend auflösen müssen.“
LH Drexler: „Finanzierung der Feuerwehrausrüstung für die Waldbrandbekämpfung absichern und ausbauen!“
Auf Bundesebene ist seit 2020 ein Waldfonds eingerichtet, der auch zur Finanzierung von Maßnahmen zur Waldbrandbekämpfung dient. Vorgesehen ist dabei in einer Sonderrichtlinie eine 80-prozentige Förderung von Spezialgeräten und Spezialausrüstungen für Feuerwehren im Rahmen ihrer Waldbrandbekämpfungsstrategie. Allerdings wird diese Sonderrichtlinie derzeit so interpretiert, dass Fahrzeuge nicht vom Begriff „Spezialgeräte und Spezialausrüstung“ umfasst werden. Daher sind sie grundsätzlich nicht förderbar. Der Fonds wurde ursprünglich für vier Jahre eingerichtet und ist zwischenzeitig zweimal durch Novellierung des Waldfondsgesetzes verlängert worden. Nach derzeitigem Stand läuft er 2027 aus. Bis zu diesem Zeitpunkt steht jedem Bundesland eine bestimmte, gedeckelte Fördersumme für Feuerwehrausrüstungen zur Verfügung.
Die zu erwartenden Kosten in den Ländern übersteigen die bis 2027 im Waldfonds reservierten Mittel bei weitem. So werden beispielsweise in der Steiermark acht hochgeländegängige Waldbrandtanklöschfahrzeuge, 17 mobile Waldbrandbekämpfungsmodule zur Bekämpfung von Glutnestern und acht Wechselabrollbehälter für Wechselladefahrzeuge mit einem Fassungsvermögen von 10.000 Litern mit einem Kostenvolumen von 5,7 Millionen Euro benötigt. Dem stehen noch frei verfügbare Fondsmittel in Höhe von 630.000 Euro gegenüber.
Es ist daher aus steirischer Sicht dringend erforderlich, auf das durch den Klimawandel stark gestiegene Waldbrandrisiko zu reagieren, indem der Bund in Wahrnehmung seiner forstrechtlichen Zuständigkeit die Finanzierung der zur Waldbrandbekämpfung notwendigen Feuerwehrausrüstung sicherstellt. Dazu müssen zum einen die Mittel pro Bundesland noch während der laufenden Fondsperiode deutlich erhöht werden und Förderbeschränkungen wie der Ausschluss von Fahrzeugförderungen beseitigt werden. Außerdem muss in Hinblick auf künftige Ersatzbeschaffungen Rechts- und Finanzierungssicherheit geschaffen werden. Die derzeitige Befristung des Waldfonds wird dieser Anforderung nicht gerecht.
Auf Antrag von Landeshauptmann Christopher Drexler hat die Landeshauptleutekonferenz daher die Bundesregierung aufgefordert, eine Novelle des Waldfondsgesetzes vorzulegen und die Sonderrichtlinie Waldfonds zu überarbeiten, damit künftig die Finanzierung der notwendigen spezifischen Feuerwehrausrüstung zum Zweck der Waldbrandbekämpfung dauerhaft und durch ausreichendes Budget sichergestellt ist.
Landeshauptmann Christopher Drexler: „Mein Antrag in der Landeshauptleutekonferenz hat leider dramatische Aktualität gewonnen. Wir sehen gerade anhand der großen Waldbrände in der Steiermark, wie wichtig die beste Ausrüstung für diese schwierigen Einsätze ist. Der Bund ist daher dringend gefordert, die Finanzierung mit uns Ländern gemeinsam auch langfristig sicherzustellen und die Förderungen praxisnäher zu gestalten. Wir können den hunderten Einsatzkräften, die seit Ostermontag gegen die Waldbrände kämpfen gar nicht genug für ihre ehrenamtliche Arbeit danken. Ihnen muss auch die beste Ausrüstung zur Verfügung gestellt werden!“
Blackout-Vorsorge: Notstromversorgung der ORS-Sendeanlagen
Der ORF ist als öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Österreich das wichtigste Medium, um die Bevölkerung im Krisen- und Katastrophenfall mit lagerelevanten Informationen zu versorgen. Die Rundfunkübertragungen des ORF werden über Sendeanlagen vorgenommen, die der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG (ORS) gehören. Diese Gesellschaft befindet sich im Mehrheitseigentum des ORF. Nach Angaben des ORF und seiner Tochtergesellschaft sind diese Sendeanlagen weitestgehend notstromversorgt, sodass 97 Prozent der österreichischen Bevölkerung im Falle eines Blackouts im Wege des ORF-Rundfunkprogramms erreicht werden können.
Am 2. und 3. Dezember 2023 ereignete sich in der Steiermark ein regionalbegrenzter Stromausfall, der die Bezirke Murtal und Murau umfasste und annähernd 30 Stunden andauerte. Dabei stellte sich heraus, dass der ORF in Teilen des Bezirkes Murau nicht oder nur sehr schlecht empfangbar war. Eine Evaluierung mit dem Landesstudio Steiermark ergab, dass in der Steiermark zwar die fünf großen Sendeanlagen notstromversorgt sind, aufgrund der topografischen Verhältnisse aber trotzdem weiße Flecken in vielen Tälern der Obersteiermark existieren. Zur rundfunktechnischen Abdeckung dieser Gebiete wäre es zusätzlich notwendig, eine noch nicht im Detail bekannte Anzahl von Repeaterstationen mit Notstromanlagen auszustatten.
Bei Betrachtung der planlichen Darstellung der Versorgungslücken in Österreich im Falle eines Blackouts kommt man zum Ergebnis, dass die Steiermark kein Einzelfall ist. Die gesamte alpine Zone innerhalb des Staatsgebiets weist mehr oder weniger große weiße Flecken auf.
Auf Antrag der Steiermark hat die Landeshauptleutekonferenz den Bund einstimmig aufgefordert, im Wege des ORF auf dessen Tochtergesellschaft ORS einzuwirken, damit auch jene Repeaterstationen für zumindest 72 Stunden notstromversorgt werden, deren Funktionsfähigkeit für eine flächendeckende Versorgung der österreichischen Bevölkerung im Falle eines Blackouts zwingend erforderlich ist.
Außerdem Teil des Beschlusses ist, dass der Versorgungsauftrag des ORF gegebenenfalls durch die Vorlage einer Novelle des ORF-Gesetzes so nachzuschärfen ist, dass ein eindeutiger gesetzlicher Auftrag zur Umsetzung aller technischen Maßnahmen zum flächendeckenden Empfang des ORF-Rundfunkprogramms unter Blackoutbedingungen in allen Teilen Österreichs erteilt wird.
„Der große Stromausfall in den Bezirken Murau und Murtal hat einige Lehren für die Blackout-Vorsorge mit sich gebracht. Wir haben gesehen, wo wir nachbessern müssen und arbeiten seither laufend daran. In einigen Fällen sind wir aber auch auf Partner angewiesen. Deshalb ist dieser einstimmige Beschluss der Landeshauptleute so wichtig für die Blackout-Vorsorge in ganz Österreich“, so Landeshauptmann Christopher Drexler.
Rückfragehinweis:
- Michael Eisner | Büro LH Drexler | Tel. +43 676 8666 4471 | E-Mail: michael.eisner@stmk.gv.at
Graz/St. Pölten, am 3. April 2024
Martin Schemeth unter Tel.: +43 (316) 877-4204, bzw. Mobil: +43 (676) 86664204 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: martin.schemeth@stmk.gv.at zur Verfügung.
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